Die Werkstättenverordnung sieht nach § 12 Abs. 1 WVO für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine kaufmännische Buchführung sowie eine Betriebsabrechnung vor. Zusätzlich muss eine Arbeitsergebnisrechnung einschließlich spezieller Vorschriften zur Rücklagenbildung geführt werden. Die Arbeitsergebnisrechnung sowie die Rücklagenbildung unterliegen der erweiterten Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer.
In der WVO bleiben erhebliche Gestaltungsspielräume offen. Zudem stellen sich seit Beginn
der Corona-Pandemie Fragen nach der zukünftigen Behandlung der Arbeitsentgelte der Werkstatt-Beschäftigten im Jahresabschluss der WfbM.
Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen zielgerichtete Lösungsmöglichkeiten auf.
Das Seminar gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Arbeitsergebnisrechnung und weist auf relevante Neuigkeiten in der Rechnungslegung von WfbM hin. Die Arbeitsergebnisrechnung wird anschaulich anhand einer umfangreichen Beispielrechnung erläutert.
Auszüge aus dem Inhalt:
Das Seminar richtet sich an Personen, die sich mit der Thematik erstmals oder zur Auffrischung vertraut machen möchten. Zielgruppe sind sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter*innen im Rechnungswesen und Controlling. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt, damit auch individuelle Fragestellungen behandelt werden können