Die Gründungswelle bei den gemeinnützigen GmbHs hat in den letzten Jahren in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zu einem verstärkten Einsatz von Prokuristinnen und Prokuristen geführt. Zur/zum Prokurist*in werden Mitarbeitende ernannt, die Verantwortung für das Unternehmen übernehmen sollen. Die Erteilung der Prokura stellt für die betreffenden Personen ein Vertrauensbeweis dar und wird oftmals als Anerkennung der bisherigen Arbeitsleistung erlebt.
Die Bestellung zur/zum Prokurist*in ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die sowohl der Prokurist/die Prokuristin als auch die Gesellschaft genau kennen sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn Prokuristinnen und Prokuristen Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahrnehmen oder darin eingebunden werden.
Auszüge aus dem Inhalt:
Die Prokura als Gestaltungsoption
Inhalt und Ausübung der Prokura
Auswirkungen der Prokura
Haftungsbegrenzende Maßnahmen
Der/die Prokurist*in in der Unternehmenskrise
Das Erlöschen der Prokura
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer*innen, Prokuristinnen und Prokuristen, Stabsstellenleitungen und Mitarbeiter*innen mit der Aussicht auf Prokura.
Der Referent begleitet bundesweit Umstrukturierungen und ist Autor einschlägiger Veröffentlichungen, u. a. des im Verlag C.H. Beck erschienenen Buchs „Gemeinnützige GmbH“
Referent:
Thomas von Holt, Rechtsanwalt und Steuerberater