Der Verein ist nach wie vor die am weitesten verbreitete Organisationsform im gemeinnützigen Sektor. Tradition, geringer formaler Aufwand und seine mitgliedschaftliche Struktur sind dafür ausschlaggebend.
Aus diesen Gründen wird der Verein auch künftig eine elementare Rolle im gemeinnützigen Sektor einnehmen. Jedoch stellen sich vermehrt die Fragen: „Wie kann die Betriebsführung innerhalb des Vereins zeitgemäßer gestaltet werden?“, „Mit welchen Instrumenten können die zunehmenden Haftungsrisiken begrenzt werden?“ und „Welche Gestaltungsspielräume sind im Zusammenspiel mit anderen Rechtsformen vorhanden?“.
Das Seminar setzt sich mit diesen und weiteren Fragen auseinander:
- Welchen persönlichen Haftungsrisiken sind Vereinsgeschäftsführung, Vorstände, besondere Vertreter und andere Gremienmitglieder (Aufsichtsrat, Kuratorium, Beirat etc.) angesichts einer großzügigen Gesetzgebung, aber sich verschärfenden Rechtsprechung ausgesetzt und wie lassen sich diese minimieren?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Konzern- oder Durchgriffshaftung zwischen Verbandsgliederungen oder zwischen Vereinen und ihren Tochtergesellschaften denkbar?
Weiterhin werden typische Problemfelder der Vereinspraxis erläutert, wie:
- notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der neuerdings möglichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
- anstellungsrechtliche Stellung sowie Verantwortung der Vereinsgeschäftsführer*innen, Vorstände und besonderen Vertreter*innen
- Ablauf von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
- Gestaltung der Vereinssatzungen, Corporate Governance
- Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftsführung
- haftungsbegrenzende Geschäftsführung, Risikomanagement, Corporate Compliance
- Strategien zur Begrenzung der persönlichen Haftung in Krisensituationen