Viele Pflegedienste bieten für Pflegebedürftige und deren Angehörige lediglich die Leistungskomplexe der Pflegeversicherung an, obwohl die Bedürfnisse und Wünsche der Kundinnen und Kunden weitaus differenzierter und weitgehender sind als das. Vielmehr wünschen sich Kundinnen und Kunden Lösungen für ihre darüberhinausgehenden Bedürfnisse und Probleme, die nicht durch SGB XI und SGB V finanziert werden. Deshalb sollten Sie auch Leistungen anbieten, die einerseits die Mitarbeiter*innen „so oder so“ machen würden, und solche, die sich die die Kundschaft zusätzlich leisten möchten. Bis zu 20% der Umsätze eines Pflegedienstes können aus Privatzahler-Leistungen erwirtschaftet werden. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die selbst definierten Preise in das Gefüge der gesetzlichen Leistungen einpassen und wie diese richtig kommuniziert werden.
Auszüge aus dem Inhalt:
Die Bausteine und Formatvorlagen für diesen Leistungskatalog werden Ihnen in Form von Dateien geliefert. Somit haben Sie nach dem Seminar Vorschläge für Ihren Privatzahler-Leistungskatalog vorliegen, die Sie lediglich noch auf Ihre individuellen Bedürfnisse hin anpassen müssen. Sie können dann sofort Ihren neuen Privatzahler-Katalog z.B. ab 2024 in Ihrem Pflegedienst implementieren. Das Seminar richtet sich an Pflegedienstleitungen, Geschäftsführungen und Inhaber*innen von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen.
Referent:
Thomas Sießegger, Dipl.-Kaufmann, Organisationsberater und Sachverständiger für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. www.siessegger.de, Hamburg + Berlin