Arbeitsergebnisrechnung von WfbM nach § 12 WVO im Kontext von Jahresabschluss und Kostenrechnung

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Die Werkstättenverordnung sieht nach § 12 Abs. 1 WVO für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine kaufmännische Buchführung sowie eine Betriebsabrechnung vor. Zusätzlich muss eine Arbeitsergebnisrechnung einschließlich spezieller Vorschriften zur Rücklagenbildung geführt werden. Die Arbeitsergebnisrechnung sowie die Rücklagenbildung unterliegen der erweiterten Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer. In der WVO bleiben erhebliche Gestaltungsspielräume offen. Zudem stellen sich […]

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Die Zukunft im Visier

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In zehn Jahren werden Sie auf die Ergebnisse Ihrer Arbeit als Geschäftsführer*innen, Vorstand oder Mitglied eines Aufsichtsgremiums zurückblicken. Sie werden sich über Erfolge freuen, enttäuscht Stagnation sowie Fehlschläge registrieren und Ihre Einrichtung mit anderen Institutionen vergleichen.

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Die Anforderungen an die unternehmerische Führung sozialer Einrichtungen steigen. Der zunehmende Wettbewerb, die Pflegeversicherung mit ihren Auswirkungen, die Einführung des EU-Binnenmarktes sind nur einige Gründe für eine stärkere unternehmerische Ausrichtung.

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Berlin

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