Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen in NRW

Das übliche Berechnungsverfahren der Investitionskosten in NRW sieht für gemietete Pflegeeinrichtungen vor, Verkehrs- und Freiflächen nur hälftig mit dem individuellen Bodenrichtwert zu berücksichtigen. Das Landessozialgericht NRW stuft diese Berechnungsmethodik als rechtswidrig ein.