Gemäß den Bestimmungen des Pflegegesetzes von Niedersachsen besteht für die Landkreise und kreisfreien Städte die Verpflichtung, einen örtlichen Pflegebericht anzufertigen. Dieser Bericht bildet die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Bereits heute kann die pflegerische Versorgungsstruktur im Landkreis Wesermarsch den Bedarf nicht vollumfänglich decken. Die größte Herausforderung für die Versorgung liegt in der Personalsituation. Regional bestehen große Unterschiede bei der Bedarfsdeckung.
Bedarfserhebung: Mit unserer Unterstützung konnte im Landkreis eine Bedarfserhebung durchgeführt und diese mit der vorhandenen Angebotsstruktur abgeglichen werden. Auf dieser Basis können zukünftig fortlaufend fehlende Dienstleistungen identifiziert werden.
Netzwerke: Wir haben Informationen zu bestehenden Netzwerken zusammengetragen und das Potenzial solcher Netzwerke sowohl für Pflegebedürftige als auch für Unternehmen im Pflegebereich aufgezeigt.
Personal: Es wurde geprüft, inwiefern aktuell und perspektivisch ausreichend Personalressourcen vorhanden sind und welche Unterstützung benötigt wird. Identifiziert wurde u.a. die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten im Landkreis.
Kooperation: Herausgestellt wurde, wie der Landkreis als neutrale Plattform für die Vernetzung regionaler Akteure im Pflegebereich wirken kann.
Unsere Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums Sozialwirtschaft haben konkrete Empfehlungen für politische Entscheidungen herausgearbeitet, die maßgeblich zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung in allen Regionen des Landkreises beitragen.
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