
Planungsgrundlage: Pflegebericht Landkreis Wesermarsch
Gemäß den Bestimmungen des Pflegegesetzes von Niedersachsen besteht für die Landkreise und kreisfreien Städte die Verpflichtung, einen örtlichen Pflegebericht anzufertigen. Dieser Bericht bildet die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge.