Für den/die Arbeitgeber*in ist eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unerlässlich. Sowohl bei personellen Einzelmaßnahmen als auch bei generellen Regelungen (Betriebsvereinbarungen) oder Umstrukturierungen bestehen gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Werden diese verletzt, können die vom/von der Arbeitgeber*in umgesetzten Maßnahmen gerichtlich angreifbar oder sogar von vornherein unwirksam sein. Um erfolgreich Arbeitgeberentscheidungen umzusetzen und dabei Betriebsratsrechte korrekt zu berücksichtigen, sind daher Kenntnisse des aktuellen Betriebsverfassungsrechtes erforderlich.
Das Seminar ist ein Einführungsseminar, das die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechtes aus Arbeitgebersicht darstellt und an Praxisbeispielen behandelt.
Auszüge aus dem Inhalt:
Viele Einrichtungen der Sozialwirtschaft sind Tendenzbetriebe, in denen die Rechte des Betriebsrates eingeschränkt sind. Die Besonderheiten der Tendenzbetriebe werden in dem ergänzenden Seminar “Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Tendenzbetrieb” behandelt.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder, Personalleiter*innen und sonstige Personalbeauftragte in Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die sich einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates verschaffen wollen.
Referent:
Julian Arend, Rechtsanwälte Barkhoff und Partner mbB, Bochum