Um angesichts der Vielzahl gesetzlicher Vorgaben die bestehenden Gestaltungsspielräume beim Abschluss von Arbeitsverträgen ausschöpfen und arbeitsrechtliche Maßnahmen (wie Vertragsänderungen, Abmahnungen oder Kündigungen) rechtswirksam veranlassen zu können, sind Kenntnisse des aktuellen Arbeitsrechtes erforderlich. So kann beispielsweise die Unkenntnis über bestimmte Zahlungsansprüche geringfügig Beschäftigter oder die fälschliche Beschäftigung einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers als „freier Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiterin“ zu erheblichen Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger führen. Darüber hinaus bereitet die rechtswirksame Befristung von Arbeitsverträgen oftmals Schwierigkeiten und führt bei Formfehlern immer häufiger zu Klagen und Abfindungsansprüchen ausscheidender Mitarbeiter.
Das Seminar stellt die Grundlagen des Arbeitsrechtes dar und geht auch auf Neuerungen ein, die Handlungspflichten auferlegen, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Auszüge aus dem Inhalt:
Das Seminar ist konzipiert für Einrichtungen der Sozialwirtschaft mit mindestens zehn Mitarbeiter*innen. Es richtet sich insbesondere an Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Personalverantwortliche.
Referent:
Julian Arend, Rechtsanwälte Barkhoff und Partner mbB, Bochum