Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand praktischer Fälle, wie Sie rechtssicher auf Pflichtverletzungen von Arbeitnehmer reagieren. Wenn Arbeitnehmer Pflichtverletzungen begehen, ist es wichtig, dass Sie als Vorgesetzter hierauf zeitnah und angemessen reagieren. Andernfalls könnten die Pflichtverletzungen eskalieren und sich auch auf das Verhalten der Kolleg*innen negativ auswirken.
Kündigungen können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. So fordern die Arbeitsgerichte für eine wirksame, verhaltungsbedingte Kündigung grundsätzlich eine vorherige Abmahnung.
Die Verhandlungsposition bezüglich eines Aufhebungsvertrages ist meistens eher schwierig.
In dem Seminar erfahren Sie, in welchen Fällen Sie wirksame Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen aussprechen können. Wir geben Ihnen konkrete Formulierungshilfen an die Hand mit denen sie die Er- und Abmahnungen sowie Kündigungen und Aufhebungsverträge erstellen können. Dabei erfahren Sie auch, was Sie bei Ausspruch und der Übergabe von Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen beachten müssen und wann und in welcher Form der Betriebsrat und die Mitarbeitervertretung zu beteiligen sind.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Konflikt- und Exitgespräche mit Mitarbeiter*innen erfolgreich führen und geben Ihnen anschauliche Tipps für das taktische Vorgehen.
Außerdem erfahren Sie, wie Sie Verstöße sicher protokollieren und Personalakten fortführen.
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Geschäftsführer*innen.
Auszüge aus dem Inhalt:
✓ Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen
✓ Weisungsrecht des Arbeitgebers
✓ Personalgespräch
✓ Versetzung
✓ Ermahnung
✓ Abmahnung
✓ Verhaltensbedingte Kündigung
✓ Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
✓ Protokollierung von Verstößen/Führung von Personalakten
✓ Beteiligung von Betriebsrat und Mitarbeitervertretung