Gemeinnützige Körperschaften können Ihren Organmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zulässigerweise Vergütungen bezahlen.
Neben Gehaltszahlungen existieren aber auch Alternativen, wie die steuerfreie und sozialabgabenfreie Zahlung von Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterpauschalen.
Gemeinnützige Körperschaften unterliegen im Rahmen der Vergütung diversen gesetzlichen Regelungen, insbesondere solchen des Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts.
Mithilfe dieses Update-Webinars erhalten Sie kompakt und schnell alle relevanten Informationen zur gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Nutzung der verschiedenen Vergütungen und deren Kombinationsmöglichkeiten bei Zahlung von Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale und der Bezahlung von Angestellten.
Auszüge aus dem Inhalt
- Erläuterung zu den rechtlichen Voraussetzungen und der Zulässigkeit von Aufwendungsersatz und Gehaltszahlungen bei gemeinnützigen Körperschaften
- Bedingungen für die Vergütung
- Auflagenersatz und Aufwendungsersatz
- Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
- Minijob und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Veranschaulichung der Kombinationsmöglichkeiten von Vergütungen bei gemeinnützigen Körperschaften
- Praxistipps zur Behandlung von Einzelfällen bei der Vergütungskombination
Zielgruppe
- Geschäftsführungen und Vorstände von Vereinen und Stiftungen
- Mitglieder von Aufsichts- und Beratungsgremien
- Fach- und Führungskräfte aus Recht, Finanzen und Verwaltung im gemeinnützigen Bereich
Referent
Josef Renner, LL.M. ist Steuerjurist und sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung gemeinnütziger Organisationen, insbesondere im Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht.

