Ein umfassendes Verständnis der eigenen Geschäftsführungsaufgaben, der einschlägigen Rechtsvorschriften und der eigenen Satzungsregelungen sowie das Zusammenspiel der Organe der Stiftung und das Verhältnis zur Stiftungsaufsicht sowie Finanzverwaltung ist elementares Wissen für den Stiftungsvorstand.
Die Struktur gemeinnütziger Einrichtungen sollte laufend einer Kontrolle unterzogen werden, ob vorhandene Organisationsgestaltungen wie auch interne Organstrukturen sowie das Verhältnis zwischen Aufsicht und Geschäftsführung noch den aktuellen Gegebenheiten und der zukünftigen Ausrichtung entsprechen.