Ausbildungsfinanzierung und „Spitzausgleich“ nach dem Pflegeberufegesetz
Seit 2020 vollständig in Kraft
Am 01.01.2020 ist das Pflegeberufegesetz (PflBG) vollständig in Kraft getreten. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt.