Zwei neue Pflegegesetze beschlossen – Impulse für Praxis, Planung und Ausbildung

Deutsche Gesetze

Zwei neue Pflegegesetze beschlossen – Impulse für Praxis, Planung und Ausbildung

Der Bundestag hat kürzlich die Gesetze zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie das Pflegefachassistentengesetz verabschiedet.

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

  • Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen – unabhängig von ärztlichen Weisungen.
  • Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich begrenzt.
  • Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste müssen früher angekündigt werden; bei ambulanten sowie teilstationären Einrichtungen mit hohem Qualitätsniveau verlängert sich der Prüfzeitraum von einem auf zwei Jahre.
  • Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden.
  • Das Verfahren zur Zulassung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) wird beschleunigt.
  • Im Pflegevergütungsrecht werden Verfahren vereinfacht, um zügigere Vergütungsabschlüsse zu ermöglichen und zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen beizutragen
  • Die Fristen zur Umsetzung der tariflichen Entlohnung werden verlängert.

! Kommunale Pflegeplanung im Fokus!
Die kommunale Pflegestrukturplanung soll bundesweit gestärkt werden. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit von Kommunen und Pflegekassen, insbesondere durch abgestimmte Datengrundlagen. Der Ausbau regionaler Netzwerke wird gezielt unterstützt. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass keine Marktabschottung erfolgen darf – die Pflegeplanung bleibt weiterhin marktwirtschaftlich ausgerichtet.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Mit diesem Gesetz wird eine 18-monatige generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistentin bzw. zum Pflegefachassistenten eingeführt.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, in Teilen bereits zum 1. Januar 2026.

Einordnung aus Sicht der SozialGestaltung und der Sozialverbände

Die Neuerungen geben wichtige Impulse – insbesondere mit Blick auf die kommunale Pflegeplanung. Entscheidend wird sein, dass Pflegeheimbetreiber sich aktiv als Partner der Kommunen verstehen und die Zusammenarbeit suchen. Nur gemeinsam lassen sich tragfähige Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickeln. Gleichzeitig sind auch die Kommunen gefordert, die Vielfalt der Trägerlandschaft zu erhalten und zu stärken. Mit unseren datenbasierten Analysen liefern wir bei SozialGestaltung die Grundlage für eine präzise, kleinräumige Pflegeplanung – damit Kommunen und Betreiber frühzeitig und gezielt handeln können.

Die Einführung einer bundeseinheitlichen Qualifikation zur Pflegefachassistenz wird vom Paritätischen Gesamtverband und auch der SozialGestaltung als richtiger und sinnvoller Schritt bewertet. Ob die beiden aktuellen Gesetzesinitiativen jedoch tatsächlich zu einer nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs führen, bleibt abzuwarten.

Zweifel bestehen insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Befugnis zur eigenverantwortlichen Ausübung bestimmter heilkundlicher Tätigkeiten – hier stellt sich die Frage, ob dies nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Pflegepersonals führt. Auch die angestrebte Entbürokratisierung durch eine reduzierte Pflegedokumentation muss sich erst in der Praxis bewähren. Unklar ist dabei, ob sie tatsächlich zu einer Entlastung beiträgt oder möglicherweise auf Kosten der Pflegequalität geht.

Kritisch äußert sich der GKV-Spitzenverband: Er bemängelt, dass die damit verbundenen finanziellen Lasten erneut einseitig den Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden aufgebürdet würden.

Insgesamt wartet die Branche weiterhin auf eine umfassende Reform der Pflegebranche sowie ihrer Finanzierungsstrukturen. Vor Jahresende soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ Vorschläge für eine große Pflegereform vorlegen.           Am 7. Juli fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Im Oktober soll eine „Sachstandssitzung“ auf Ebene der Ministerinnen und Minister und im Dezember eine „Ergebnissitzung“ stattfinden, letztere mit Eckpunkten der Reform.

Quellen:

Entbürokratisierung in der Pflege

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern:

Lisa Scharf
Beraterin Research

E-Mail: l.scharf@sozialgestaltung.de