Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen in NRW
Berücksichtigung der aktuellen Urteile des Landessozialgerichts NRW
Das übliche Berechnungsverfahren der Investitionskosten in NRW sieht für gemietete Pflegeeinrichtungen vor, Verkehrs- und Freiflächen nur hälftig mit dem individuellen Bodenrichtwert zu berücksichtigen. Das Landessozialgericht NRW stuft diese Berechnungsmethodik als rechtswidrig ein.