
Neue Angemessenheitsgrenzen in NRW
ab 2023 für Neubauprojekte und Bestandseinrichtungen im Mietmodell
Der Betrag der Angemessenheitsgrenzen wird nach dem Anstieg des Baupreisindex für Wohngebäude auf 16,1 Prozent in NRW für 2023 entsprechend fortgeschrieben. Trägt sich ein Neubau nun wieder?