Das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bringt mehr Zeit und Milliardenhilfen, aber keine echte Planungssicherheit. Für viele Kliniken bleibt der Veränderungsdruck hoch. Fusionen, Standortschließungen und Nachnutzungskonzepte werden die nächsten Jahre prägen. Auch Träger aus Altenpflege und Eingliederungshilfe sollten sich auf neue Versorgungsstrukturen einstellen.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hatte die Politik eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung und -planung eingeleitet. Ihr Ziel: bessere Qualität, neue Vergütungsstrukturen und Konzentration auf leistungsfähige Standorte. Mit dem am 08.10.2025 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) will die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform nachjustieren. . Eigentlich war der Beschluss Anfang September geplant. Fachleute nennen als Hauptgrund für die Aufschiebung die finanziellen Auswirkungen für den Bund.
Der verabschiedete KHAG-Entwurf sieht folgende Regelungen vor:
- Mehr Spielraum für die Bundesländer bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, auch wenn Qualitätsvorgaben nicht erfüllt sind
- Fristverlängerung für Ausnahmeregelungen von drei Jahren möglich. Außerdem müssen die Länder nun das Einverständnis der Landesverbände der Krankenkassen einholen.
- Spätere Einführung der Vorhaltefinanzierung: 2026 bis 2029 gelten als Übergangsjahre, ab 2030 greift das System vollständig
- Reduzierte Zahl von Leistungsgruppen auf rund 60
- Transformationsfonds: Bis zu 29 Milliarden Euro für den Strukturumbau, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – und damit direkt vom Bund. 21 Milliarden Euro soll aus dem Haushalt der Länder finanziert werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Länder 25 Milliarden Euro übernehmen. Zur Entlastung der Länder wurde die Verteilung der Finanzierung von insgesamt 50 Milliarden Euro schließlich erneut angepasst.
- Präzision der Definition der Fachkliniken: Als Fachkliniken gelten demnach Häuser, die sich auf eine bestimmte Erkrankung, Krankheitsgruppe oder Patientengruppe spezialisiert haben und einen relevanten Anteil der Versorgung leisten. Außerdem muss der Standort im Krankenhausplan des jeweiligen Landes als Fachkrankenhaus ausgewiesen sein.
Zusätzliche Finanzhilfen werden parallel über das Haushaltsbegleitgesetz 2025 bereitgestellt: Hier wurden 4 Milliarden Euro für sogenannte Sofort-Transformationskosten beschlossen. Diese Mittel werden den Krankenhäusern unmittelbar über einen Rechnungszuschlag für stationäre Behandlungen gesetzlich Versicherter zugeleitet (3,25 % im Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026). Das klingt nach Entlastung. Doch die entscheidende Frage bleibt: Reichen Aufschub und Finanzhilfen, um die Kliniken nachhaltig zu stabilisieren?
Reformanpassung wirkt nur begrenzt
Tatsächlich setzt das KHAG nur schwache Steuerungsimpulse. Die verlängerten Ausnahmen liefern allenfalls Zeit, aber keine Lösung. Auch der Wegfall der Pflicht der Länder, das Insolvenzrisiko von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit einer Förderung aus dem Transformationsfonds zu prüfen, wird die Konsolidierung nicht bremsen – zumal die Länder aufgrund der Kofinanzierung ohnehin nur Projekte unterstützen dürften, die sie langfristig als tragfähig erachten.
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt: Laut Krankenhaus Rating Report 2025 schrieben 43 % der Kliniken 2023 rote Zahlen. Für 2024 erwarten die Forscher sogar einen Anstieg auf 56 %. Zwar könnten die Soforthilfen den Anteil der defizitären Häuser 2025 vorübergehend auf 23 % senken, doch ohne Hilfen wären es 37 %. Die Probleme sind also struktureller Natur und nicht mit Finanzspritzen zu lösen.
Nachnutzung als Gesundheitsquartier
Die Zahl der Krankenhausträger sinkt seit Jahren. Seit 2006 reduzierte sie sich um gut 17 %, zuletzt noch einmal deutlich. Große Fusionen wie der Zusammenschluss der St. Franziskus-Stiftung Münster mit dem Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf verdeutlichen die Dynamik. Die wirtschaftliche Lage treibt diese Entwicklung voran: Viele Häuser mit Defiziten suchen Schutz in größeren Verbünden, kleinere Träger müssen über Kooperationen, Umbau oder Schließung nachdenken. Das KHAG wird diesen Trend kaum stoppen.
Für zahlreiche Standorte stellt sich die Frage nach einer neuen Nutzung. Studien des Bundesgesundheitsministeriums zeigen: Rund 20 % der Kliniken könnten künftig als „Level-1i-Häuser“ fungieren – also sektorenübergreifende Einrichtungen mit stationären, ambulanten und pflegerischen Leistungen. Beispiele sind geriatrische Reha-Angebote, Gesundheitszentren oder auch die Umwidmung in Pflegeeinrichtungen und betreutes Wohnen. Hier eröffnen sich neue Chancen für Träger aus der Sozialwirtschaft. Akteure der Gesundheitswirtschaft kritisieren jedoch die unzureichende Ausgestaltung der sektorübergreifenden Einrichtungen in den Gesetzen.
Eine erfolgreiche Nachnutzung erfordert eine umfassende Bedarfsanalyse für Region und Bevölkerung, das Prüfen der Gebäudesubstanz im Hinblick auf Barrierefreiheit, technische Anlagen und Sanierungsbedarf sowie Konzepte für Umbau, Finanzierung und Integration in kommunale Versorgungsstrategien.
Auswirkungen auf Pflege und Teilhabe
Die Krankenhausreform betrifft nicht nur Kliniken. Auch Träger der Altenpflege und Eingliederungshilfe spüren die Veränderungen. Wenn Akutkapazitäten wegfallen, müssen sie prüfen, wie ihre Klient*innen weiterhin Zugang zu Gesundheitsleistungen erhalten und Kooperationen mit neuen Anbietern eingehen. Gerade in ländlichen Regionen wird die Verzahnung von Gesundheitsversorgung, Pflege und Teilhabe noch wichtiger. Die Kommunen sind gefordert, die örtlichen Träger aktiv in die Planungsprozesse einzubinden.
Für Einrichtungen der Sozialwirtschaft heißt das: frühzeitig Kontakt zu den verbleibenden Akutversorgern suchen und eigene Leistungsangebote auf die neue Versorgungslandschaft abstimmen.
Fazit: Der Druck bleibt hoch
Das KHAG bringt Krankenhäusern eine kurzfristige finanzielle Entlastung. Es verschafft ihnen und den Bundesländern etwas mehr Zeit für die Umsetzung der Reform. An den strukturellen Herausforderungen ändert das jedoch wenig, die Strukturreform wird dadurch nicht gestoppt. Für Träger in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bedeutet das:
- Die Konzentration der Krankenhauslandschaft schreitet weiter voran.
- Nachnutzungen und Umwidmungen eröffnen neue Chancen, erfordern aber aktive Mitgestaltung.
- Pflege- und Teilhabeeinrichtungen sollten sich frühzeitig in regionale Versorgungsplanungen einbringen, um die Interessen ihrer Klient*innen zu sichern.
Klar ist: Wer die kommenden Jahre erfolgreich gestalten will, muss die Veränderung aktiv betreiben – im Krankenhaussektor ebenso wie in der Pflege und der Sozialwirtschaft.
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Markus Sobottke
Leitung Research
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Jan Heinzen
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